Wann Sie Ihre Schuheinlagen ersetzen sollten

Wenn Sie Einlegesohlen in Ihren Alltagsschuhen verwenden (diese Schuhe sind Ihre Alltagsschuhe, z. B. beim Gassigehen mit dem Hund, beim Einkaufen und bei anderen alltäglichen Aktivitäten), halten diese normalerweise etwa 6 Monate.Wenn Sie ein ernsthafter Läufer oder Wanderer sind oder täglich Einlegesohlen für anstrengende Übungen verwenden, müssen Sie diese möglicherweise alle 3–4 Monate wechseln.

 

Hier sind vier sichere Anzeichen dafür, dass es Zeit ist, die Einlegesohle zu wechseln:

 

Sie sind beschädigt.Es ist leicht zu erkennen, ob Ihre Einlegesohle beschädigt ist.Wenn sie zerrissen oder rissig sind, besteht die Gefahr einer Blasenbildung.Erschwerend kommt hinzu, dass Ihre Einlegesohle höchstwahrscheinlich nicht den Komfort und Schutz bietet, den Sie erwarten.

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Sie haben an Farbe verloren.Wenn die Farbe der Einlegesohlen verblasst, bedeutet das, dass Sie ein neues Paar Schuhe benötigen.Befindet sich an der Ferse oder Oberseite Ihrer Einlegesohle ein Logo?noch da?Auch dies gilt als Verblassen.

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Sie riechen.Verströmt Ihre Einlegesohle einen schlechten Geruch, den Sie nicht beseitigen können?Befreien Sie sich von Einlegesohlen.Feuchtigkeit im Schweiß kann auch auf Bakterien- oder Pilzwachstum hinweisen und sogar Fußinfektionen verursachen.Um dies in Zukunft zu verhindern, schauen Sie sich die gewölbten dämpfenden RX®-Einlegesohlen von Spenco an, die aus antibakteriellen Fasern bestehen, um Gerüche zu kontrollieren und gleichzeitig Schaumbildung zu verhindern.

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Sie werden flach wie französische Pfannkuchen.Wenn Sie feststellen, dass Ihre Einlegesohlen viel flacher sind als zuvor, ist es an der Zeit, sie auszutauschen.Ohne Dämpfung und Halt wird Ihre Einlegesohle eigentlich nicht viel bewirken.

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Auch andere Veränderungen im Leben können Sie dazu veranlassen, in neue Einlagen zu investieren.Wenn Sie schwanger sind, sich einer Operation unterziehen oder eine längere Laufleistung haben, benötigen Sie möglicherweise neue Einlagen, um diese Veränderungen auszugleichen.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 02.06.2021